Mehr Selbstbestimmung, mehr Verantwortung
Weber, M.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2009 · Heft 8 · S. 776 bis 779
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 18. Juni hat der Bundestag nach jahrelanger Debatte eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung und damit zusammenhängender Fragen zur passiven Sterbehilfe beschlossen. Dabei hat sich der Bundestag für den Gesetzesentwurf des Abgeordneten Stünker entschieden. Dieser Entwurf räumt der Patientenautonomie höchste Priorität ein. Die Regelung entspricht teilweise der aktuellen Rechtslage, die durch Grundlagenentscheidungen des Bundesgerichtshofs geprägt ist. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Das Gesetz soll am 1. September 2009 in Kraft treten.