CareLit Fachartikel

Der schriftliche Wille ist zu beachten Am 1. September tritt das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft

Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 8 · S. 29

Dokument
111798
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
29
Erschienen: 2009-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Mitte Juni hat der Deutsche Bundestag nach jahrelanger Debatte eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen beschlossen. Durchgesetzt hat sich am Ende der Vorschlag der fraktionsübergreifenden Gruppe um den SPD-Abgeordneten Stünker. Die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung sind jetzt eindeutig im Gesetz bestimmt. Das Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts betrifft die §§ 1901 a ff. BGB und soll nach Zustimmung des Bundesrates zum 1. September 2009 in Kraft treten.

Schlagworte

PATIENTENVERFÜGUNG GESETZ PFLEGEHEIM ANGEHÖRIGE AUFNAHME BROSCHÜRE PATIENTENVERFÜGUNGEN MENSCHEN DEUTSCHLAND KRANKHEIT TOD ES UNTERLAGEN Altenheim Hannover