CareLit Fachartikel

Abmahnung nicht gerechtfertigt Bundesarbeitsgericht: Pflegefachkraft war nicht verpflichtet, an Personalgespräch teilzunehmen

Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 8 · S. 31

Dokument
111799
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
31
Erschienen: 2009-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin war in der Einrichtung der Beklagten als Altenpflegerin beschäftigt. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten strebte die Beklagte eine einvernehmliche Verminderung des 13. Gehalts ihrer Mitarbeiter an. Am 1, November 2006 fand diesbezüglich ein Gespräch mit einer Gruppe von Pilegefachkräften statt, in welchem unter anderem auch die Klägerin die Vertragsänderung ablehnte. Um sie zum Einverständnis mit der Verminderung des 13. Gehalts zu bewegen, lud die Beklagte die Klägerin und andere Mitarbeiterinnen jeweils zu einem Einzelgespräch am 13. November 2006 ein.

Schlagworte

ABMAHNUNG ARBEITNEHMER EINRICHTUNG GESPRÄCH KÜNDIGUNG MITARBEITER ES ARBEITSLEISTUNG ZEIT VERHALTEN TELEFON Altenheim Hannover