CareLit Fachartikel
Abmahnung nicht gerechtfertigt Bundesarbeitsgericht: Pflegefachkraft war nicht verpflichtet, an Personalgespräch teilzunehmen
Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 8 · S. 31
Dokument
111799
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin war in der Einrichtung der Beklagten als Altenpflegerin beschäftigt. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten strebte die Beklagte eine einvernehmliche Verminderung des 13. Gehalts ihrer Mitarbeiter an. Am 1, November 2006 fand diesbezüglich ein Gespräch mit einer Gruppe von Pilegefachkräften statt, in welchem unter anderem auch die Klägerin die Vertragsänderung ablehnte. Um sie zum Einverständnis mit der Verminderung des 13. Gehalts zu bewegen, lud die Beklagte die Klägerin und andere Mitarbeiterinnen jeweils zu einem Einzelgespräch am 13. November 2006 ein.
Schlagworte
ABMAHNUNG
ARBEITNEHMER
EINRICHTUNG
GESPRÄCH
KÜNDIGUNG
MITARBEITER
ES
ARBEITSLEISTUNG
ZEIT
VERHALTEN
TELEFON
Altenheim
Hannover