CareLit Fachartikel
Grenzen der Auflagenbefugnis im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren
Denninger, E.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 327 bis 333
Dokument
111854
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fertigarzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, die sich zu den in § 105 Abs. 1 AMG genannten Stichtagen im Verkehr befanden, gelten unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen als zugelassen. Diese (fiktive) Zulassung ist nach § 105 Abs. 3 AMG am 30. April 1990 erloschen, falls nicht vorher ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung oder — bei homöopathischen Arzneimitteln — auf Registrierung gestellt wurde
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
BEHÖRDE
ARZNEIMITTEL
GESETZ
IDENTITÄT
URTEIL
VORSCHRIFTEN
PATIENTEN
ZEIT
RISIKO
ZULASSUNG
LEBENSMITTELSICHERHEIT
PRAXIS
INDUSTRIE
ARZNEIMITTELZULASSUNG
ES