CareLit Fachartikel

Grenzen der Auflagenbefugnis im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren

Denninger, E.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 327 bis 333

Dokument
111854
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Denninger, E.;
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
327 bis 333
Erschienen: 2009-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Fertigarzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, die sich zu den in § 105 Abs. 1 AMG genannten Stichtagen im Verkehr befanden, gelten unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen als zugelassen. Diese (fiktive) Zulassung ist nach § 105 Abs. 3 AMG am 30. April 1990 erloschen, falls nicht vorher ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung oder — bei homöopathischen Arzneimitteln — auf Registrierung gestellt wurde

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG BEHÖRDE ARZNEIMITTEL GESETZ IDENTITÄT URTEIL VORSCHRIFTEN PATIENTEN ZEIT RISIKO ZULASSUNG LEBENSMITTELSICHERHEIT PRAXIS INDUSTRIE ARZNEIMITTELZULASSUNG ES