CareLit Fachartikel
Keine Verwechselungsgefahr zwischen Nahrungsergänzung „Mobiakut und Schmerzmittel
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 336 bis 338
Dokument
111856
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die für Nahrungsergänzungsmittel eingetragene Marke „Mobiakut ist nicht verwechselbar mit der Arzneimittel beanspruchenden Marke „Mobilat. Die Waren weisen eine nur durchschnittliche Ähnlichkeit zueinander auf, da sowohl Verwendungszweck und Indikation als auch Zielrichtung und Zusammensetzung der Waren Nahrungsergänzungsmittel und Schmerzmittel unterschiedlich sind.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
SCHMERZMITTEL
NAHRUNGSERGAENZUNG
VERGLEICH
ARZNEIMITTEL
IDENTITÄT
ANALGETIKA
BEURTEILUNG
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
NÄHRSTOFFE
KAPSELN
ERNÄHRUNG
UNTERLAGEN
ASPIRIN
WAHRNEHMUNG
REGISTER