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Keine Verwechselungsgefahr zwischen Nahrungsergänzung „Mobiakut und Schmerzmittel

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 336 bis 338

Dokument
111856
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
336 bis 338
Erschienen: 2009-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die für Nahrungsergänzungsmittel eingetragene Marke „Mobiakut ist nicht verwechselbar mit der Arzneimittel beanspruchenden Marke „Mobilat. Die Waren weisen eine nur durchschnittliche Ähnlichkeit zueinander auf, da sowohl Verwendungszweck und Indikation als auch Zielrichtung und Zusammensetzung der Waren Nahrungsergänzungsmittel und Schmerzmittel unterschiedlich sind.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG SCHMERZMITTEL NAHRUNGSERGAENZUNG VERGLEICH ARZNEIMITTEL IDENTITÄT ANALGETIKA BEURTEILUNG NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL NÄHRSTOFFE KAPSELN ERNÄHRUNG UNTERLAGEN ASPIRIN WAHRNEHMUNG REGISTER