CareLit Fachartikel

Zur Anwendbarkeit des sog. Besonderen Mechanismus

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 338 bis 350

Dokument
111857
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
338 bis 350
Erschienen: 2009-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die deutsche Sprachfassung, welche für das Eingreifen des Besonderen Mechanismus darauf abstellt, ob ein entsprechendes Schutzrecht in den neuen osteuropäischen Beitrittsstaaten bereits zu dem Zeitpunkt erlangt werden konnte, zu dem es in den alten EU-Staaten „eingetragen wurde, kann nach seinem Wortlaut nicht in dem Sinne verstanden werden, dass es allein auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Patenschaft oder der Erteilung des Schutzrechts ankommt. Erfasst werden vielmehr alle Handlungen, welche der Eintragung in das jeweilige Register unterliegen.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG HAMBURG RECHT SLOWAKEI WAHRNEHMUNG REGISTER DEUTSCHLAND MALTA ZYPERN VERTRÄGE SLOWENIEN SCHREIBEN UNGARN ZULASSUNG