CareLit Fachartikel
Zur Anwendbarkeit des sog. Besonderen Mechanismus
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 338 bis 350
Dokument
111857
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die deutsche Sprachfassung, welche für das Eingreifen des Besonderen Mechanismus darauf abstellt, ob ein entsprechendes Schutzrecht in den neuen osteuropäischen Beitrittsstaaten bereits zu dem Zeitpunkt erlangt werden konnte, zu dem es in den alten EU-Staaten „eingetragen wurde, kann nach seinem Wortlaut nicht in dem Sinne verstanden werden, dass es allein auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Patenschaft oder der Erteilung des Schutzrechts ankommt. Erfasst werden vielmehr alle Handlungen, welche der Eintragung in das jeweilige Register unterliegen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
HAMBURG
RECHT
SLOWAKEI
WAHRNEHMUNG
REGISTER
DEUTSCHLAND
MALTA
ZYPERN
VERTRÄGE
SLOWENIEN
SCHREIBEN
UNGARN
ZULASSUNG