CareLit Fachartikel

Wissenschaftliche Publikationen als solche sind keine Werbung im Sinne des § 1 HWG

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 350 bis 352

Dokument
111858
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
350 bis 352
Erschienen: 2009-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Vertreibt ein Pharmahersteller ein Arzneimittel, dessen Wirkstoff in einem Fachbuch mit — so der Vorwurf des Konkurrenten — wissenschaftlich überholten und demgemäß irreführenden Angaben beschrieben werden, so erfasst ein Unterlassungsantrag, in dem das „Werben für betreffende Arzneimittel mit den aus dem Buch zitierten Textstellen verboten werden soll (hier: als Verstoß gegen § 3 HWG, §§ 3, 8, 4 Nr. 11 UWG), nicht die konkrete Verletzungsform, wenn lediglich das Buch auf einem Symposium-Info-Stanä des Pharmaher-stellers auslag und dort auch gekauft werden konnte.

Schlagworte

MARKETING ARZNEIMITTEL BUCH RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE NEBENWIRKUNGEN ZEIT ES PUBLIKATIONEN WERBUNG ZULASSUNG WISSENSCHAFT REZEPTE SCHADENSERSATZ HIRNINFARKT NIERE