CareLit Fachartikel
Keine erhöhten Anforderungen an die Subsfantiierungslast bei Klage wegen
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 352 bis 355
Dokument
111859
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Klage wegen Arzneimittelschäden ist schlüssig, wenn der Vortrag Aussagen und Beweismittel über die Einnahme und den Zeitraum der Einnahme des Medikaments sowie dessen Ursächlichkeit für den geltend gemachten Gesundheitsschaden beinhaltet. Erhöhte Anforderungen an die Substantiierungslast sind nicht zu stellen.
Schlagworte
GERICHT
BUNDESGERICHTSHOF
HERZINFARKT
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTEL
GUTACHTEN
SCHMERZENSGELD
UNTERLAGEN
KAUSALITÄT
ZEIT
REZEPTE
ÄRZTE
TABLETTEN
HIRNINFARKT
KRANKENUNTERLAGEN
PATIENTEN