CareLit Fachartikel

Keine erhöhten Anforderungen an die Subsfantiierungslast bei Klage wegen

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 352 bis 355

Dokument
111859
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
352 bis 355
Erschienen: 2009-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Eine Klage wegen Arzneimittelschäden ist schlüssig, wenn der Vortrag Aussagen und Beweismittel über die Einnahme und den Zeitraum der Einnahme des Medikaments sowie dessen Ursächlichkeit für den geltend gemachten Gesundheitsschaden beinhaltet. Erhöhte Anforderungen an die Substantiierungslast sind nicht zu stellen.

Schlagworte

GERICHT BUNDESGERICHTSHOF HERZINFARKT RECHTSPRECHUNG ARZNEIMITTEL GUTACHTEN SCHMERZENSGELD UNTERLAGEN KAUSALITÄT ZEIT REZEPTE ÄRZTE TABLETTEN HIRNINFARKT KRANKENUNTERLAGEN PATIENTEN