CareLit Fachartikel
Keine Verwechslungsgefahr zwischen HERBASPRINA und Aspirin
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 7 · S. 355 bis 357
Dokument
111860
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Marke „HERBASPRINA unterscheidet sich in jeder Hinsicht ausreichend von der Marke „Aspirin, um eine markenrechtlich beachtliche Verwechslungsgefahr ausschließen zu können.
Schlagworte
ANALGETIKA
BUNDESGERICHTSHOF
BEURTEILUNG
WAHRNEHMUNG
WEITERENTWICKLUNG
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
ASPIRIN
GETRÄNKE
ASSOZIATION
SPRACHE
PFLANZEN
AUFMERKSAMKEIT
GESUNDHEIT
Pharma Recht
Frankfurt