CareLit Fachartikel
Ausgleich von Minderleistungen
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2009 · Heft 8 · S. 23 bis 24
Dokument
111928
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene Arbeitsvertrag bestimmt den Rahmen der von beiden Seiten zu erbringenden Leistungen. Jede Abweichung nach unten ist begrifflich gesehen eine Minderleistung. Grundsätzlich kann eine Minderleistung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer verwirklicht werden.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
ARBEITSVERTRAG
VERGÜTUNG
MITARBEITER
PATIENTEN
ERGOTHERAPEUTEN
PRAXIS
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
HÖHE
ARBEITSPLATZ
BÜCHER
DEUTSCHLAND