CareLit Fachartikel

Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus

Schell, W.; · intensiv, Stuttgart · 2009 · Heft 7 · S. 208 bis 214

Dokument
111986
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 17
Seiten
208 bis 214
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

15. 000 Euro Schmerzensgeld - zu dieser Zahlung verurteilte die für Arzthaftungsrecht zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München 1 am 14. 01. 2009 die Stadt München als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Der Grund: zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder Pflege. Damit wurde erneut bestätigt, dass unterbliebene oder mangelhafte Dekubitusprophylaxe-Maßnahmen im Zusammenhang mit einer stationären Versorgung schadensersatzrechtliche Folgerungen haben können.

Schlagworte

DEKUBITUS INFEKTION KRANKENHAUS STUDIE PFLEGE PATIENT MORTALITÄT STEISSBEIN OBERSCHENKEL AMPUTATION FERSE PATIENTEN THERAPIE ÄRZTE MENSCHEN ANÄSTHESIOLOGIE