Beweisverwertungsverbote infolge der Verletzung von Hinweis-und Belehrungspflichten im sozialrechtlichen Verfahren
Köhler, K. F.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 8 · S. 451 bis 463
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Die richterliche Aufklärungspflicht besteht nicht absolut. Sie muss Tatsachenforschung auf justizförmigem Weg sein. Wahrheitserforschung ... ist empirisch und normativ begrenzt. Wahrheitserforschung um jeden Preis gibt es im rechtlich geregelten Verfahren nicht. Auch die verfahrensspezifischen Beschränkungen der Wahrheitssuche gehören zum Prozessziel eines gerechten Urteils. Wenn Wahrheit nicht nur Prozessziel ist, sondern auch die Voraussetzung eines gerechten Urteils, das als Endzweck des Verfahrens den Wahrheitsbegriff prägt, so kann es auch nur eine eingeschränkte Gerechtigkeit geben. Wahrheit und Gerechtig…