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Prüfungsumfang des Integrationsamts bei verhaltensbedingten Kündigungen ohne Zusammenhang mit der Behinderung

Kuhknann, E.-M.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2009 · Heft 8 · S. 129 bis 132

Dokument
111989
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Kuhknann, E.-M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
129 bis 132
Erschienen: 2009-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Frage, welche Umstände bei der Entscheidung des Integrationsamts im Fall einer beantragten verhaltcnsbcdingten Kündigung zu berücksichtigen sind und in welchem Umfang das Integrationsamt den der Kündigung zugrundeliegenden Sachverhalt aufzuklären hat, bereitet in der täglichen Praxis der Integrationsämter nicht selten Schwierigkeiten. Grundsätzlich gilt: Der besondere Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGBIX ist ein Verwaltungsvcrfahren, für das der Amtsermittlungsgrundsatz des § 20 SGB X gilt.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER URTEIL ARBEITNEHMER BEHINDERUNG RECHTSPRECHUNG AUFKLÄRUNGSPFLICHT PRAXIS ES MENSCHEN DIEBSTAHL ARBEIT VERSTÄNDNIS FAKULTÄT GESUNDHEIT LEBEN