Die beamtenrechtlichen Beteiligungsfälle nach dem neuen Bundesbeamtengesetz und der neuen Bundeslaufbahnverordnung
Goeres, H.-J.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 9 · S. 324 bis 354
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die bereits vor längerer Zeit in Angriff genommenen Reformbemühungen zum Beamtenrecht des Bundes hatten eingesetzt mit der Ablösung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) durch das Beamtenstatusgesetz vom 17.6.2008 (BGL. I S.1010). Aufgrund der Vorgaben der Föderalismusreform war der vormalige Art. 75 GG, dessen Abs.l Nr. 1 dem Bund eine Rahmenkompetenz für die gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse der Beamten auch in den Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes eingeräumt hatte, durch das 52. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.8.2006 (BGB1.1 S.2034) aufgehoben worde…