CareLit Fachartikel
Strukturausgleich nach Bewährungsund Fallgruppenaufstieg
Hanau, P.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 8 · S. 403 bis 409
Dokument
112080
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§12 der Tarifverträge zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes, der Gemeinden und der Länder in den TVöD bzw. den TVL (TVÜ-Bund, TVÜ-VKA, TVÜ-L) gewährt bestimmten übergeleiteten Beschäftigten (Angestellten) zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt einen befristeten oder unbefristeten Strukturausgleich. Anspruchsbegründende Voraussetzungen sind bestimmte Entgeltgruppen nach neuem Recht, bestimmte Vergütungsgruppen nach altem Recht sowie bestimmte Ortszuschlagsund Lebensaltersstufcn (VKA: Stufen).
Schlagworte
TARIFVERTRAG
ARBEITNEHMER
EINGRUPPIERUNG
TVÖD
SERVICE
BAT
BEURTEILUNG
WAHRNEHMUNG
RECHTSPRECHUNG
ES
LOGIK
KOPF
ZEIT
Zeitschrift für Tarifrecht
München