CareLit Fachartikel

Strukturausgleich nach Bewährungsund Fallgruppenaufstieg

Hanau, P.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 8 · S. 403 bis 409

Dokument
112080
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Hanau, P.;
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
403 bis 409
Erschienen: 2009-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

§12 der Tarifverträge zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes, der Gemeinden und der Länder in den TVöD bzw. den TVL (TVÜ-Bund, TVÜ-VKA, TVÜ-L) gewährt bestimmten übergeleiteten Beschäftigten (Angestellten) zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt einen befristeten oder unbefristeten Strukturausgleich. Anspruchsbegründende Voraussetzungen sind bestimmte Entgeltgruppen nach neuem Recht, bestimmte Vergütungsgruppen nach altem Recht sowie bestimmte Ortszuschlagsund Lebensaltersstufcn (VKA: Stufen).

Schlagworte

TARIFVERTRAG ARBEITNEHMER EINGRUPPIERUNG TVÖD SERVICE BAT BEURTEILUNG WAHRNEHMUNG RECHTSPRECHUNG ES LOGIK KOPF ZEIT Zeitschrift für Tarifrecht München