CareLit Fachartikel

Gewerkschaftswerbung per E-Mail

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 8 · S. 413 bis 418

Dokument
112081
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
413 bis 418
Erschienen: 2009-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine tarifzuständige Gewerkschaft ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.

Schlagworte

MITARBEITER GEWERKSCHAFT ARBEITNEHMER RECHT UNTERNEHMEN VERLETZUNG RECHTSPRECHUNG PRAXIS INTERNET KOMMUNIKATION NAMEN ES EIGENTUM HAND GEWERKSCHAFTEN PERSONEN