CareLit Fachartikel
Gewerkschaftswerbung per E-Mail
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 8 · S. 413 bis 418
Dokument
112081
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine tarifzuständige Gewerkschaft ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.
Schlagworte
MITARBEITER
GEWERKSCHAFT
ARBEITNEHMER
RECHT
UNTERNEHMEN
VERLETZUNG
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
INTERNET
KOMMUNIKATION
NAMEN
ES
EIGENTUM
HAND
GEWERKSCHAFTEN
PERSONEN