CareLit Fachartikel
Bühnentechniker - Auslegung des Arbeitsvertrages - Schiedsabrede
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 8 · S. 418 bis 421
Dokument
112083
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag schriftlich, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist, handelt es sich dabei grundsätzlich um die Bestimmung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, insbesondere des Umfangs und der Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers.
Schlagworte
TVÖD
ARBEITSVERTRAG
ARBEITNEHMER
TÄTIGKEIT
TARIFVERTRAG
BAT
RECHTSPRECHUNG
BELEGSCHAFT
RICHTLINIE
VERHALTEN
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
WAHRNEHMUNG
Zeitschrift für Tarifrecht
München