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Abgrenzung Lebensmirtel/Nahrunqsergän-zungsmittel/Funkrionsarzneimittel (Red Rice)
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 126 bis 131
Dokument
112118
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin betreibt einen pharmazeutischen Großhandel. Sie brachte im September 2002 ein in Österreich hergestelltes Produkt mit dem Namen „Red Rice 330 mg GPH Kapseln als Nahrungscrgän/Aingsmittel in den deutschen Handel. Es enthält den Wirkstoff Monacolin K, der identisch ist mit Lovastatin, einem Wirkstoff, der in Deutschland als verschreibungs-pflichtiges Arzneimittel zur Senkung des Cholesterinspiegels (CSE-Hemmer) im Verkehr ist.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
WIRKUNG
RICHTLINIE
URTEIL
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
NAHRUNGSMITTEL
GETRÄNKE
CHARAKTER
ELEMENTE
BEURTEILUNG
ES
ABKÜRZUNGEN
NAMEN
DEUTSCHLAND
KAPSELN