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Bedeutung der zugelassenen Indikation eines Arzneimittels im Sozial-, Arzneimittelund Wettbewerbsrecht

Wille, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 365 bis 373

Dokument
112129
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Wille, M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
365 bis 373
Erschienen: 2009-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich darf der Apotheker gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V nur auf ein solches Arzneimittel austauschen, welches für den gleichen Indiktationsbcreich wie das verordnete Arzneimittel zugelassen ist. Im Rahmen des umfangreichen Austausches von Arzneimitteln durch rabattierte Arzneimittel gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V wird diese Thematik nun wieder aktuell. Nach einem viel diskutierten Schreiben des Bundesmi-nistcriums für Gesundheit vom November 2008 ist im Wege der aut-idem-Substitution auch ein indikations-übergreifender Austausch möglich.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL INDIKATION THERAPIE APOTHEKER RECHTSPRECHUNG STANDARD SCHREIBEN GESUNDHEIT ZULASSUNG DOKUMENTATION WISSENSCHAFT FREIHEIT PATIENTEN GENERIKA UNTERLAGEN GASE