CareLit Fachartikel
Bedeutung der zugelassenen Indikation eines Arzneimittels im Sozial-, Arzneimittelund Wettbewerbsrecht
Wille, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 365 bis 373
Dokument
112129
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich darf der Apotheker gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V nur auf ein solches Arzneimittel austauschen, welches für den gleichen Indiktationsbcreich wie das verordnete Arzneimittel zugelassen ist. Im Rahmen des umfangreichen Austausches von Arzneimitteln durch rabattierte Arzneimittel gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V wird diese Thematik nun wieder aktuell. Nach einem viel diskutierten Schreiben des Bundesmi-nistcriums für Gesundheit vom November 2008 ist im Wege der aut-idem-Substitution auch ein indikations-übergreifender Austausch möglich.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
INDIKATION
THERAPIE
APOTHEKER
RECHTSPRECHUNG
STANDARD
SCHREIBEN
GESUNDHEIT
ZULASSUNG
DOKUMENTATION
WISSENSCHAFT
FREIHEIT
PATIENTEN
GENERIKA
UNTERLAGEN
GASE