CareLit Fachartikel
Nachgehakt: 15. AMG-Novelle mit weiteren Änderungen beschlossen
Klümper, M.; Diener, H.; Broch, U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 373 bis 377
Dokument
112130
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus dem Anwendungsbereich des AMG waren durch § 4a S. 1 Nr. 3 bislang solche Arzneimittel ausgenommen, die ein Arzt, ein Tierarzt oder eine andere Person,die zur Ausübung der Heilkunde befugt ist, bei Menschen oder Tieren anwendet, soweit die Arzneimittel ausschließlich zu diesem Zweck unter der unmittelbaren fachlichen Verantwortung des anwendenden Arztes hergestellt worden sind.
Schlagworte
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
ARZNEIMITTEL
GESETZ
UNTERNEHMEN
VORSCHRIFTEN
GESUNDHEIT
BEDARFSPLANUNG
APOTHEKER
RECHTSPRECHUNG
NATUR
ZULASSUNG
INDUSTRIE
MENSCHEN
PATIENTEN
PRAXIS
ÄRZTE