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Rabattverträge — Sind Rahmenvereinbarungen zwischen Krankenkasse und mehreren pharmazeutischen Unternehmen unzulässig?

Boldt, A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 377 bis 382

Dokument
112131
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Boldt, A.;
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
377 bis 382
Erschienen: 2009-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Sozial recht und das Vergaberecht stellen zwei Rechtsmaterien dar, die scheinbar nur schwerlich miteinander in Einklang zu bringen sind, wie die jüngsten Entscheidungen der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19.05.2009 und 26.05.2009 zeigen.1 Die Vergabekammer hat mit überzeugender Argumentation aufgezeigt, dass es für eine gesetzliche Krankenversicherung derzeit nicht in transparenter und diskriminierungsfreier Weise möglich ist, mit mehreren pharmazeutischen Unternehmen einen Rabattvertrag für ein Arzneimittel oder einen konkreten Wirkstoff abzuschließen, weil die letztendliche Auswahlentschcidung, welches Pr…

Schlagworte

ARZNEIMITTELVERSORGUNG KRANKENKASSE APOTHEKER UNTERNEHMEN ARZNEIMITTEL APOTHEKE DISKRIMINIERUNG NATUR ÄRZTE PRAXIS APOTHEKEN KNIE SOFTWARE BERLIN RECHTSANWÄLTE PATIENTEN