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Einstweilige Verfügung trotz erstinstanzlicher Vernichtung des Verfügungspatents
Czettritz, P. v.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 382 bis 385
Dokument
112132
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 04.06.2007 hat das Bundespatentge-richt (Az. 3 Ni 21/04) das Verfügungspatent für den Wirkstoff Olanzapin wegen fehlender Neuheit insbesondere auf Grund einer Druckschrift Chakrabati et al. für nichtig erklärt. Das Bundespatentgcricht hat dabei die Rechtsprechung des BGH zur Neuheitsprüfung angewandt, wie sie in der Entscheidung „Elektrische-Steckverbindung2 niedergelegt ist.
Schlagworte
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
ERLASS
SOFTWARE
APOTHEKEN
ES
SCHADENSERSATZ
INTENTION
RECHTSANWÄLTE
OLANZAPIN
GENERIKA
PRAXIS
WAHRSCHEINLICHKEIT