CareLit Fachartikel
Antrag auf Wiedereinsetzung möglich bei verspäteter Einlegung einer Beschwerde vor einer Besenwerdekammer (OMNICARE)
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 385 bis 389
Dokument
112133
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ausschlussfrist für die Einlcgung eines Widerspruchs gegen die Anmeldung einer Wortmarke (hier: „OMNICARE) wegen angeblich bestehender Ver-wechslungsgcfahr mit einer älteren Wortmarke ist nicht gleich zu behandeln mit der Beschwerdefrist.
Schlagworte
KLASSIFIKATION
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
GERICHT
GESETZ
GEWALT
Wortmarke
Omnicare
Ausschlussfrist
Einlcgung
Widerspruchs
Gegen
Anmeldung
Wegen
Angeblich