CareLit Fachartikel
Antrag auf Wiedereinsetzung möglich bei verspäteter Einlegung einer Beschwerde vor einer Besenwerdekammer (OMNICARE)
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 385 bis 389
Dokument
112133
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ausschlussfrist für die Einlcgung eines Widerspruchs gegen die Anmeldung einer Wortmarke (hier: „OMNICARE) wegen angeblich bestehender Ver-wechslungsgcfahr mit einer älteren Wortmarke ist nicht gleich zu behandeln mit der Beschwerdefrist.
Schlagworte
KLASSIFIKATION
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
GERICHT
GESETZ
GEWALT
OLANZAPIN
BISOPROLOL
OMEPRAZOL
SIMVASTATIN
UNTERLAGEN
UNSICHERHEIT
RICHTLINIE
Pharma Recht
Frankfurt