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Antrag auf Wiedereinsetzung möglich bei verspäteter Einlegung einer Beschwerde vor einer Besenwerdekammer (OMNICARE)

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 385 bis 389

Dokument
112133
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
385 bis 389
Erschienen: 2009-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Ausschlussfrist für die Einlcgung eines Widerspruchs gegen die Anmeldung einer Wortmarke (hier: „OMNICARE) wegen angeblich bestehender Ver-wechslungsgcfahr mit einer älteren Wortmarke ist nicht gleich zu behandeln mit der Beschwerdefrist.

Schlagworte

KLASSIFIKATION ENTSCHEIDUNG KOSTEN RECHTSPRECHUNG GERICHT GESETZ GEWALT Wortmarke Omnicare Ausschlussfrist Einlcgung Widerspruchs Gegen Anmeldung Wegen Angeblich