CareLit Fachartikel

Abgrenzung Lebensmittel - Nahrungs-ergänzungsmittel - Funktionsarzneimittel (Red Rice)

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 397 bis 400

Dokument
112135
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
397 bis 400
Erschienen: 2009-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst, b der Richtlinie erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt werden.

Schlagworte

WIRKUNG URTEIL RICHTLINIE ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG NAHRUNGSMITTEL LEISTUNG ES FREIHEIT RISIKO NAMEN DEUTSCHLAND NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL KAPSELN LOVASTATIN MENSCHEN