CareLit Fachartikel
Abgrenzung Lebensmittel - Nahrungs-ergänzungsmittel - Funktionsarzneimittel (Red Rice)
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 397 bis 400
Dokument
112135
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst, b der Richtlinie erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt werden.
Schlagworte
WIRKUNG
URTEIL
RICHTLINIE
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
NAHRUNGSMITTEL
LEISTUNG
ES
FREIHEIT
RISIKO
NAMEN
DEUTSCHLAND
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
KAPSELN
LOVASTATIN
MENSCHEN