CareLit Fachartikel
Anordnung von Gegenanzeige als Auflage betrifft Zulassungsentscheidung
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 400 bis 404
Dokument
112136
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anordnung jedenfalls solcher Gegenanzeigen, die ganze Personengruppen von der Anwendung des Arzneimittels ausschließen, muss auf der Zulassungsebene selbst erfolgen. Sie darf also nicht zum Gegenstand einer mit der Zulassung verbundenen selbständigen Auflage gemacht werden. Denn die Festlegung der Anwendungsgebiete und damit auch diejenige von Kontraindikationen ist das zentrale Element der Zulassungsentscheidung.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
DOSIERUNG
BAEDERTHERAPIE
INHALATION
ANPASSUNG
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
INTERNET
WERBUNG
ZULASSUNG
KONTRAINDIKATIONEN
NAMEN
GESUNDHEITSWESEN
REGISTER