Als Arzneimittel zugelassene Tees dürfen Lebensmittel-Bio-Siegel auch dann nicht tragen, wenn sie ihrer Zusammensetzung nach Lebensmittel sind
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 8 · S. 404 bis 413
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arzneimittel sind keine Erzeugnisse im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Buchst, b der Verordnung (EWG) über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel. Sie dürfen nach § 1 Abs. 1 Öko-Kcnnzeichen-gesetz nicht mit dem sog. Bio-Siegel des § 1 Öko-Kcnnzcichcnvcrordnung in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt auch für solche Arzneimittel (hier Kräutertees und Pflanzensäfte), bei denen es sich um Lebensmittel, mithin um Erzeugnisse im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Buchst, b EG-Oko-Vcrordnung handeln würde, falls der Hersteller auf ihre Zulassung als Arzneimitt…