CareLit Fachartikel
Der Gesprächsinhalt ist entscheidend
Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2009 · Heft 9 · S. 46 bis 47
Dokument
112169
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitnehmer sind zur Teilnahme an Personalgesprächen verpflichtet. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aber nicht zu einem Personalgespräch einladen, um dessen Einverständnis zur Absenkung der Arbeitsvergütung zu erlangen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
GESPRÄCH
BETREIBER
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
ZIELE
KRANKHEIT
ARBEITSLEISTUNG
VERTRÄGE
VERHALTEN
ZEIT
PRAXIS
GEWISSEN
CHARAKTER
PERSONEN