CareLit Fachartikel
Vereinbarungen bei Fortbildungen Bundesarbeitsgericht: Überlange Bindungsdauer macht Rückzahlungsklausel insgesamt unwirksam
Aghamiri,, B.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 9 · S. 29
Dokument
112217
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom U. Januar 2009, Az.: 3 AZR 900/07 Es ist grundsätzlich zulässig, in Formularverträgen die Rückzahlung von Fortbildungskosten zu vereinbaren und die Höhe des Rückzahlungsbetrages davon abhängig zu machen, ob der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Bindungsdauer beendet. Gibt der Arbeitgeber jedoch eine zu lange Bindungsdauer vor, ist die daran geknüpfte Rückzah-lungsklausel grundsätzlich insgesamt unwirksam. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
FORTBILDUNG
MITARBEITER
EINRICHTUNG
AUSBILDUNG
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
ES
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
Altenheim
Hannover