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Vereinbarungen bei Fortbildungen Bundesarbeitsgericht: Überlange Bindungsdauer macht Rückzahlungsklausel insgesamt unwirksam

Aghamiri,, B.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 9 · S. 29

Dokument
112217
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri,, B.;
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
29
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom U. Januar 2009, Az.: 3 AZR 900/07 Es ist grundsätzlich zulässig, in Formularverträgen die Rückzahlung von Fortbildungskosten zu vereinbaren und die Höhe des Rückzahlungsbetrages davon abhängig zu machen, ob der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Bindungsdauer beendet. Gibt der Arbeitgeber jedoch eine zu lange Bindungsdauer vor, ist die daran geknüpfte Rückzah-lungsklausel grundsätzlich insgesamt unwirksam. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG FORTBILDUNG MITARBEITER EINRICHTUNG AUSBILDUNG ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG ES HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT Altenheim Hannover