CareLit Fachartikel

Keine Verfassungswidrigkeit des VBVG

Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2009 · Heft 9 · S. 156 bis 159

Dokument
112275
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Betreuungsmanagement, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 5
Seiten
156 bis 159
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
1614-8983
DOI

Zusammenfassung

Der Antragsteller war vom 23. Januar 2002 bis 24. Februar 2006 Betreuer der über ein erhebliches Vermögen verfügenden Betroffenen. Für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum Ausscheiden aus dem Betreueramt machte er Ansprüche auf Vergütung und Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 8.586,30 geltend. Das Vormundschaftsgericht hat ihm hiervon unter Zurückweisung seines weitergehenden Antrags EUR 3.021,84 bewilligt. Auf die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das Landgericht mit dem angefochtenen Beschluss unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels Vergütung und Aufwendungsersatz von insgesamt EUR 3.840,6…

Schlagworte

LEISTUNGSABRECHNUNG VERGÜTUNG BETREUUNG ENTSCHEIDUNG RECHT RECHTSPRECHUNG ZEIT HÖHE Betreuungsmanagement Heidelberg