CareLit Fachartikel
Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt durch Inklusivstundensätze und Umsatzsteuerpflicht
Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2009 · Heft 9 · S. 159 bis 160
Dokument
112276
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 4 VBVG sieht für Betreuer mit abgeschlossener Hochschulausbildung einen Inklusivstundensatz von 44 € vor, der nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VBVG Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Betreuung entstandener Aufwendungen sowie anfallende Umsatzsteuer mit abgilt. Sie betrifft ohne Unterschied ehrenamtliche Betreuer, Betreuer aus gemeinnützigen Betreuungsvereinen sowie individuelle Berufsbetreuer wie den Beschwerdeführer.
Schlagworte
BETREUUNG
VERGÜTUNG
ENTSCHEIDUNG
BELASTUNG
RECHTSPRECHUNG
VERLETZUNG
ES
BERUFSAUSÜBUNG
HÖHE
Betreuungsmanagement
Heidelberg