CareLit Fachartikel

Keine Haftung des Arbeitgebers bei unerkannter Hepatitis-C-Erkrankung in betriebsärztlicher Untersuchung

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 8 · S. 379 bis 385

Dokument
112278
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
379 bis 385
Erschienen: 2009-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Dabei hatte das Landesarbeitsgericht über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob durch die betriebsärztlichen Untersuchung einer Krankenpflegehelferin bei der eine Hepatitis-C-Erkrankung unerkannt geblieben ist und dem Arbeitgeber nicht nachgewiesen werden kann, dass er billigend in Kauf genommen hat, dass sich hierdurch die Heilungschancen derart verschlechterten, dass die Krankheit chronisch geworden und nicht mehr behandelbar ist, ein Schadensersatzanspruch besteht.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ENTSCHEIDUNG INFEKTION SCHMERZENSGELD GESUNDHEITSAMT ARBEITGEBER VERHALTEN SCHADENSERSATZ ES KUNST RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE SICHERHEIT ARBEIT PERSONEN RELIGION