CareLit Fachartikel
Keine Haftung des Arbeitgebers bei unerkannter Hepatitis-C-Erkrankung in betriebsärztlicher Untersuchung
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 8 · S. 379 bis 385
Dokument
112278
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dabei hatte das Landesarbeitsgericht über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob durch die betriebsärztlichen Untersuchung einer Krankenpflegehelferin bei der eine Hepatitis-C-Erkrankung unerkannt geblieben ist und dem Arbeitgeber nicht nachgewiesen werden kann, dass er billigend in Kauf genommen hat, dass sich hierdurch die Heilungschancen derart verschlechterten, dass die Krankheit chronisch geworden und nicht mehr behandelbar ist, ein Schadensersatzanspruch besteht.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ENTSCHEIDUNG
INFEKTION
SCHMERZENSGELD
GESUNDHEITSAMT
ARBEITGEBER
VERHALTEN
SCHADENSERSATZ
ES
KUNST
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
SICHERHEIT
ARBEIT
PERSONEN
RELIGION