CareLit Fachartikel
Zur Darlegungsund Beweislast im Zeugnis-berichtigungsprozess
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 8 · S. 385 bis 392
Dokument
112279
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitgeber als Schuldner des Zeugnisanspruchs nicht stets die Darlegungslast für die seiner Beurteilung zu Grunde liegenden Tat sachen. Vielmehr hat nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungslast jede Partei die ihr günstigen Tatsachen vorzutragen.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ZEUGNIS
ARBEITGEBER
BEURTEILUNG
LEISTUNG
ENTSCHEIDUNG
BLUT
KÖRPERFLÜSSIGKEITEN
PATIENTEN
BERÜHRUNG
BERATUNG
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
VERHALTEN