CareLit Fachartikel

Zur Darlegungsund Beweislast im Zeugnis-berichtigungsprozess

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 8 · S. 385 bis 392

Dokument
112279
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
385 bis 392
Erschienen: 2009-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitgeber als Schuldner des Zeugnisanspruchs nicht stets die Darlegungslast für die seiner Beurteilung zu Grunde liegenden Tat sachen. Vielmehr hat nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungslast jede Partei die ihr günstigen Tatsachen vorzutragen.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ZEUGNIS ARBEITGEBER BEURTEILUNG LEISTUNG ENTSCHEIDUNG BLUT KÖRPERFLÜSSIGKEITEN PATIENTEN BERÜHRUNG BERATUNG RECHTSPRECHUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN VERHALTEN