CareLit Fachartikel
Alleinige Haftung der Beleghebamme wegen fehlerhafter Gabe des wehenfördernden Nasensprays Syntocinon
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 8 · S. 397 bis 402
Dokument
112281
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Fehler einer Beleghebamme muss der in Rufbereitschaft wartende Belegarzt erst ab dem Zeitpunkt einstehen, in welchem die Leitung der Geburt zu seiner Vertragsaufgabe geworden ist. Durch einen zutreffenden telefonischen Rat wird der Arzt nicht zum verantwortlichen Geburtsleiter.
Schlagworte
BELEGHEBAMME
BELEGARZT
GEBURT
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
GUTACHTEN
NASENSPRAYS
BEHANDLUNGSFEHLER
SCHADENSERSATZ
HERZTÖNE
KOPF
BLASE
EHE
BRADYKARDIE
SCHNITTENTBINDUNG
ES