CareLit Fachartikel

Anwendbarkeit des Heimgesetzes auf eine »Seniorenwohngemeinschaft«

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 8 · S. 413 bis 419

Dokument
112284
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
413 bis 419
Erschienen: 2009-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Tatsache, dass ein Vermieter von Wohnraum durch Verträge mit Dritten oder auf andere Weise sicherstellt, dass den Mietern Betreuung und Verpflegung angeboten werden, begründet allein nicht die Anwendbarkeit des Heimgesetzes. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter vertraglich verpflichtet sind, allgemeine Betreuungsleistungen wie Notrufdienste oder Vermittlung von Dienstund Pflegeleistungen von bestimmten Anbietern anzunehmen und das Entgelt hierfür im Verhältnis zur Miete von untergeordneter Bedeutung ist.

Schlagworte

EINRICHTUNG WOHNGEMEINSCHAFT PFLEGEPERSONAL WOHNEN PFLEGESTUFE VEREINBARUNG BÄDER HÖHE SCHREIBEN WAHRSCHEINLICHKEIT ERNÄHRUNG LEBEN MAHLZEITEN VERTRÄGE ES HAND