CareLit Fachartikel

Befunderhebungsfehler wegen unterlassener Röntgenaufnahme

Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 9 · S. 226 bis 227

Dokument
112353
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 6
Seiten
226 bis 227
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Für einen Befunderhebungsfehler ist es ausreichend, wenn das Verkennen eines gravierenden Befundes oder die Nichtreaktion auf ihn generell geeignet ist, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen.

Schlagworte

THERAPIE ENTSCHEIDUNG LUNGENEMBOLIE RÖNTGENAUFNAHME SCHMERZENSGELD RADIOLOGIE ORTHOPÄDEN BODEN WAHRSCHEINLICHKEIT VERHALTEN SCHADENSERSATZ HAUT KANÜLE PUNKTIONEN Rechtsdepesche Köln