Zur Frage der Vornahme der Wa.R. bei der Auswahl von Hebammen als Bezirkshebammen gemäß der Durchführung des Preußischen Hebammengesetzes
Georg Loewenstein · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1926 · Heft 02 · S. 71-72
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung 1. Die Blutentnahme bei der Einstellungsuntersuchung der Bezirkshebammen darf nicht ohne weiteres bei Vorliegen eines positiven Befundes die beamtete Anstellung der Hebamme ausschließen. Der negative Befund ist nur unter ganz eng zu umschreibenden Sicherungen als beweisend für das Nichtvorliegen von Syphilis anzusehen. Die einmalige Blutuntersuchung bei der Einstellung als Bezirkshebamme ist zwecklos, sofern nicht eine periodische und laufende Blutkontrolle durchgeführt wird. 2. Die Anstellung der Wa.R. bei der gesundheitlichen Auswahl der Bezirkshebammen gibt keine erweiterte Garantie für die Ge…