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Öffnung tarifdispositiven Gesetzesrechts zugunsten kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen trotz fehlender „Kirchenklausel

Tiling, C. von Dr.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 9 · S. 458 bis 464

Dokument
112467
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Tiling, C. von Dr.;
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
458 bis 464
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Zahlreiche arbeitsrechtliche Gesetze enthalten sogenannte „Kirchenklauseln. Darin gestattet der Gesetzgeber den Kirchen, mit ihren auf dem Dritten Weg zustande gekommenen Arbeitsrechtsregelungen dispositives Gesetzesrecht auszufüllen. Das Verfahren des Dritten Weges stellt ein besonderes Verfahren zur Gewinnung kollektiver Arbeitsbedingungen dar, in dem paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen Entgelte und sonstige Arbeitsbedingungen - oftmals in Anlehnung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes - festlegen.

Schlagworte

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