CareLit Fachartikel
Öffnung tarifdispositiven Gesetzesrechts zugunsten kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen trotz fehlender „Kirchenklausel
Tiling, C. von Dr.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 9 · S. 458 bis 464
Dokument
112467
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zahlreiche arbeitsrechtliche Gesetze enthalten sogenannte „Kirchenklauseln. Darin gestattet der Gesetzgeber den Kirchen, mit ihren auf dem Dritten Weg zustande gekommenen Arbeitsrechtsregelungen dispositives Gesetzesrecht auszufüllen. Das Verfahren des Dritten Weges stellt ein besonderes Verfahren zur Gewinnung kollektiver Arbeitsbedingungen dar, in dem paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen Entgelte und sonstige Arbeitsbedingungen - oftmals in Anlehnung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes - festlegen.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
ARBEITNEHMER
KIRCHE
RECHT
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
ES
DEUTSCHLAND
ARBEITSVERHÄLTNIS
LITERATUR
BERLIN
RECHTSPRECHUNG
ÜBERGEWICHT
BERATUNG
PRAXIS
CHARAKTER