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BAG entscheidet über strittige Fragen zur Arbeitszeit im TVöD und TV-L

Wahlers, W. Dr.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 9 · S. 465 bis 472

Dokument
112468
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Wahlers, W. Dr.;
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
465 bis 472
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Im Oktober 2000 hatte der EuGH im SIMAP-Urteil die Frage, ob Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft von dem in Art. 2 Nr. 1 der Arbeitszeitrichtlinie geregelten Begriff der Arbeitszeit erfasst werden, für die Mitgliedstaaten der EG (jetzt EU) bindend entschieden. Nur wenige Jahre später hat das BAG die Gültigkeit dieser Rechtsprechung für das deutsche Arbeitszeitrecht anerkannt. Der Bundesgesetzgeber ist den dadurch notwendig gewordenen Korrekturen des Arbeitszeitgesetzes mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Art. 4b des Gesetzes zur Arbeitsmarktreform (BGB1.T S.3002) durch die Zuordnung des Bereitschaf…

Schlagworte

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