Der röntgenologische Nachweis bromhaltiger Sedativa und Hypnotika bei suizidalen Intoxikationen
R. Tismer, H. Kunst, H.-G. Sieberth · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 1970 · Heft 11 · S. 657-662
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung In suizidaler Absicht eingenommene bromhaltige Sedativa sind — sofern ihr Bromgehalt 8% beträgt und ihre Resorption noch nicht beendet ist — als schattengebende Substanz im Magen oder im Dünndarm röntgenologisch nachweisbar. Bei Patienten mit akuten schweren Intoxikationen sollte daher, wenn das Gift noch nicht identifiziert werden konnte, neben einer Thoraxübersichtsaufnahme zur Erfassung von Aspirationsfolgen stets auch eine Abdomenübersichtsaufnahme angefertigt werden. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen werden anhand von vier Beobachtungen erörtert.