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Patientenautonomie am Lebensende: „Gesetz zur Patientenverfügung bestätigt die bereits bishergeltende Rechtslage

Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2009 · Heft 9 · S. 368 bis 369

Dokument
112533
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 28
Seiten
368 bis 369
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

„ Der Wille des Patienten ist das höchste Gesetz, so heißt es bereits in einer älteren höchstrichterlichen Entscheidung. An diesem Rechtsgedanken, der unmittelbar aus den Art. 1 und 2 GG abgeleitet ist, haben sich auch die Maßnahmen am Lebensende auszurichten. Der Patientenwille ist auch dann maßgeblich, wenn Pflegebedürftigkeit eingetreten ist und die pflegerische Betreuung durch eine (ambulante oder stationäre) Pflegeeinrichtung gewährleistet werden muss.

Schlagworte

PATIENTENVERFÜGUNG GESETZ EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG BETREUUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT PATIENTEN KRANKHEIT RECHTSPRECHUNG PATIENTENVERFÜGUNGEN BERATUNG FREIHEIT PROGNOSE VERZÖGERUNG LITERATUR KULTUR