Versendung von Werbeprospekten durch Privatkliniken – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. 5. 1982
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1982 · Heft 50 · S. 1938-1940
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Werbung durch Privatkliniken unterliegt wie jede Werbung eines am geschäftlichen Verkehr beteiligten Unternehmens den Beschränkungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sofern in der Werbung der Name des ärztlichen Klinikinhabers oder Mitinhabers erscheint oder der Alleininhaber zwar ein Nichtarzt ist, in der Werbung jedoch der Name des leitenden Arztes der Klinik genannt wird, kommen zusätzlich die Vorschriften in der ärztlichen Berufsordnung über das Werbeverbot zur Anwendung. Nach § 21 Abs. 1 der Berufsordnung für die deutschen Ärzte (Musterberufsordnung), zuletzt in der Fa…