CareLit Fachartikel
Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer an private Abrechnungsstellen
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 119 bis 125
Dokument
112559
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Geltungsbereich des SGB V ist die Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer nur dann und in dem Umfang erlaubt, in dem bereichsspezifische Vorschriften über die Datenverarbeitung im SGBV dies gestatten; die allgemeinen Regelungen des Datenschutzes, die die Datenübermittlung bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung des Betroffenen erlauben, finden insoweit keine Anwendung.
Schlagworte
LEISTUNGSABRECHNUNG
PATIENTENDATEN
VORSCHRIFTEN
RECHTSPRECHUNG
EINWILLIGUNG
KRANKENVERSICHERUNG
Weitergabe
Leistungserbringer
Geltungsbereich
Umfang
Erlaubt
Bereichsspezifische
Datenverarbeitung
Gestatten
Allgemeinen
Regelungen