CareLit Fachartikel
Aufwandspauschale bei MDK-Prüfung vor der Rechnungsstellung
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 125 bis 127
Dokument
112560
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sich häufende MDK-Prüfungen der Krankenhausabrechnung sind unter anderem aufgrund des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands bereits seit längerer Zeit ein Quell der Verärgerung. Der Gesetzgeber hat die Beschwerden der Krankenhausseite aufgegriffen und in § 275 Abs. Ic Satz 3 SGB V vorgesehen, dass die Krankenkassen dem Krankenhaus in den Fällen einer Prüfung durch den MDK, die nicht zu einer Reduzierung der Rechnung geführt haben, eine Aufwandspauschale von 100,00 Euro pro Fall zu entrichten haben
Schlagworte
MDK
LEISTUNGSABRECHNUNG
KRANKENKASSE
KRANKENHAUS
THERAPIE
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
SOFTWARE
ZEIT
HÖHE
ZULASSUNG
DRUCK
RADIOLOGIE
PATHOLOGIE
HONORAR
ÄRZTE