CareLit Fachartikel

Aufwandspauschale bei MDK-Prüfung vor der Rechnungsstellung

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 125 bis 127

Dokument
112560
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
125 bis 127
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Sich häufende MDK-Prüfungen der Krankenhausabrechnung sind unter anderem aufgrund des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands bereits seit längerer Zeit ein Quell der Verärgerung. Der Gesetzgeber hat die Beschwerden der Krankenhausseite aufgegriffen und in § 275 Abs. Ic Satz 3 SGB V vorgesehen, dass die Krankenkassen dem Krankenhaus in den Fällen einer Prüfung durch den MDK, die nicht zu einer Reduzierung der Rechnung geführt haben, eine Aufwandspauschale von 100,00 Euro pro Fall zu entrichten haben

Schlagworte

MDK LEISTUNGSABRECHNUNG KRANKENKASSE KRANKENHAUS THERAPIE RECHTSPRECHUNG PRAXIS SOFTWARE ZEIT HÖHE ZULASSUNG DRUCK RADIOLOGIE PATHOLOGIE HONORAR ÄRZTE