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Widerstand lohnt sich - Honorarbescheide in Hessen sind ab dem Quartal M/05 rechtswidrig!

Kuhlen, R.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 1 · S. 97 bis 98

Dokument
112569
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Kuhlen, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 21
Seiten
97 bis 98
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Mit Einführung der neuen Vergütungsregelung zum 01.01.2009 kommt es bei vielen Arztgruppen und in vielen KVen zu massiven Widerständen gegen das Honorarsystem insgesamt. Unabhängig von dieser Problematik sollten die Vertragsärzte insbesondere in der KV Hessen aber auch die Vergangenheit im Auge behalten.

Schlagworte

HESSEN FINANZIERUNG URTEIL VEREINBARUNG VERGLEICH GEBURTSHILFE PRAXIS ÄRZTE RECHTSPRECHUNG KRANKENPFLEGE HONORAR RECHTSANWÄLTE PATIENTEN BERLIN AUGE Arzt Zahnarzt Recht