CareLit Fachartikel
Keine Werbung mit privatem „Notdienst
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 1 · S. 106 bis 108
Dokument
112572
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wirbt ein Zahnarzt mit einem „Allgemeinen Zahnärztlichen Notdienst e.V. - AZN in Telefonbüchern, in den Gelben Seiten und im Internet, verstößt dies gegen das Berufsrecht und ist unzulässig.
Schlagworte
MARKETING
PRIVAT
ENTSCHEIDUNG
INTERNET
ORGANISATION
ZUSAMMENARBEIT
PRAXIS
KONTRASTMITTEL
DRUCK
SZINTIGRAPHIE
RISIKO
BEHANDLUNGSFEHLER
HÖHE
ÄRZTE
WERBUNG
ZAHNÄRZTE