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Vereinbarung der Gesamtvergütung kann vom Vertragsarzt nicht inzident im Vergütungsstreit mit Kassenärztlicher Vereinigung überprüft werden
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 1 · S. 109 bis 112
Dokument
112573
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Chirurg, der sich gegen die seiner Ansicht nach infolge einer rechtswidrigen Arzneimittelbonusregelung zu niedrige Festsetzung seines vertragsärztlichen Honorars für ein Quartal eines Jahres wendet, kann mit diesem Vorbringen keinen Erfolg haben, weil die von den Vertragsparteien der vertragsärztlichen Versorgung getroffenen Vereinbarungen über die Gesamtvergütung einschließlich der Arzneimittelbonusregelung weder unmittelbar noch mittelbar auf Veranlassung eines einzelnen Vertragsarztes überprüft werden können.
Schlagworte
VEREINBARUNG
URTEIL
ZIEL
VERTRAG
INFORMATION
RECHTSPRECHUNG
ÄRZTE
HONORAR
ES
ARZNEIMITTELKOSTEN
THERAPIE
PATIENTEN
FREIHEIT
BERUFSAUSÜBUNG
HÖHE
ZIELE