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Vereinbarung der Gesamtvergütung kann vom Vertragsarzt nicht inzident im Vergütungsstreit mit Kassenärztlicher Vereinigung überprüft werden

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 1 · S. 109 bis 112

Dokument
112573
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 21
Seiten
109 bis 112
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Ein Chirurg, der sich gegen die seiner Ansicht nach infolge einer rechtswidrigen Arzneimittelbonusregelung zu niedrige Festsetzung seines vertragsärztlichen Honorars für ein Quartal eines Jahres wendet, kann mit diesem Vorbringen keinen Erfolg haben, weil die von den Vertragsparteien der vertragsärztlichen Versorgung getroffenen Vereinbarungen über die Gesamtvergütung einschließlich der Arzneimittelbonusregelung weder unmittelbar noch mittelbar auf Veranlassung eines einzelnen Vertragsarztes überprüft werden können.

Schlagworte

VEREINBARUNG URTEIL ZIEL VERTRAG INFORMATION RECHTSPRECHUNG ÄRZTE HONORAR ES ARZNEIMITTELKOSTEN THERAPIE PATIENTEN FREIHEIT BERUFSAUSÜBUNG HÖHE ZIELE