Honorierung von Befundberichten durch das Versorgungsamt
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1988 · Heft 49 · S. 1935-1937
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Zur Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz können die Versorgungsämter nach § 21 Abs. 3 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) und § 12 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung in der Fassung vom 6. 5. 1976 (BGB1. I. S. 1171 – VfG-KOV -) vom behandelnden Arzt Auskünfte einholen und Untersuchungsunterlagen zur Einsicht beiziehen. Dabei ergeben sich immer wieder Probleme hinsichtlich der Angemessenheit der von den Versorgungsämtern hierfür gewährt…