CareLit Fachartikel
Patientinnen werden hin und her geschoben
Görny, A.; · inform, Wien · 2009 · Heft 9 · S. 1
Dokument
112638
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gebietskrankenkassen und Sonderversicherungsträger sind für die Leistungen der Krankenbehandlung an ihre Versicherten im ambulanten Bereich zuständig. Die Bundesländer sind zuständig und kostenverantwortlich für das Behindertenwesen. In der Praxis ergeben sich aus dieser Aufteilung der Zuständigkeiten immer wieder Probleme für die Patientinnen.
Schlagworte
THERAPIE
KRANKHEIT
SOZIALVERSICHERUNG
SPIELEN
PFLEGESTUFE
ALTER
KRANKENBEHANDLUNG
PRAXIS
PATIENTEN
GESUNDHEIT
WISSENSCHAFT
GESUNDHEITSZUSTAND
inform
Wien