CareLit Fachartikel

Patientenverfügungen werden verbindlich

Hübner, M.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2009 · Heft 9 · S. 1445 bis 1447

Dokument
112695
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Hübner, M.;
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 106
Seiten
1445 bis 1447
Erschienen: 2009-09-04 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Die Patientenverfügung wird neben der bereits geregelten Vorsorge vollmacht und der Betreuungsverfügung im Betreuungsrecht verankert und erhält eine zentrale Stellung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann ein Patient für den Fall, dass er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, eine oder mehrere geschäftsfähige Personen bevollmächtigen, für ihn Entscheidungen mit bindender Wirkung, unter anderem in Gesundheitsangelegenheiten, zu treffen.

Schlagworte

PATIENTENVERFÜGUNG PATIENTENVERFUEGUNG EINWILLIGUNG VOLLMACHT GERICHT GESETZ PATIENTENVERFÜGUNGEN PERSONEN ES GESUNDHEITSZUSTAND ÄRZTINNEN ÄRZTE ZEIT BERATUNG DRUCK PROGNOSE