Dürfen Krankenkassen Informationen über die Qualität von Ärzten veröffentlichen?
Die Krankenversicherung, Berlin · 2009 · Heft 9 · S. 244 bis 246
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Da Krankenkassen Körperschaften öffentlichen Rechts sind, dürfen sie nur im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags handeln. Unsere Ausgangsfrage war, ob Krankenkassen Qualitätsdaten über Ärzte veröffentlichen dürfen. Dazu befragten wir Rechtsexperten derDAK, der AOK und der BKK. Im Ergebnis besteht ein klarer gesetzlicher Auftrag für Krankenhäuser und für Pflegeinrichtungen. Umstritten ist hingegen, ob ein Auftrag für den Bereich der niedergelassenen Ärzte existiert und wie dieser ggf. zu verstehen ist, insbesondere: welche Kriterien veröffentlichte Daten erfüllen müssen, um hinreichend objektiv zu sein. Folgt man d…